UMGANG MIT VORHOL-/NACHHOLZEIT ZUR KOMPENSATION VON BRÜCKENTAGEN

In vielen Betrieben werden Arbeitstage welche zwischen zwei Feiertagen liegen als sogenannte Brückentage bezeichnet und der Betrieb bleibt geschlossen. Die Arbeitszeit solcher Brückentage wird den Mitarbeitern in der Regel aber nicht geschenkt, sondern muss in der übrigen Arbeitszeit vor- oder nachgeholt werden. Mit der hier beschriebenen Konfiguration von Project Account haben Sie jederzeit eine stundengenaue Soll-Ist Zeitberechnung zur Hand.

AUSGANGSLAGE

Meist wurde zum Abbau der Vorholzeit der Tagesarbeitszeit ein Zuschlag zugerechnet um so diese Vorholzeit jeden Tag um einige Minuten aufzuarbeiten oder es wurde der Monatsarbeitszeit ein prorata Zuschlag zugerechnet.
Diese Methoden funktionieren aber nur solange wie Mitarbeiter auch ein ganzes Kalenderjahr arbeiten. Mitarbeiter welche während dem Jahr ein- oder austreten, haben bei Ihrem Austritt zuviel Zeit vorgeholt oder beim Eintritt während dem Jahr zuwenig vorgeholt. Dies erfordert somit bei jedem Mitarbeiterwechsel aufwändige manuelle Nachberechnungen der  Soll-Arbeitszeit.

LÖSUNGSANSATZ

Mit Project Account haben Sie ein Werkzeug zur Hand um diese Berechnung einfach zu lösen. Erstellen Sie in Ihrer Feiertage-Liste für jeden Vorholtag einen Vorholtag (Feiertag-Art=frei(Vorholzeit) den sie mit 100% Arbeitsleistung belegen und weisen Sie diese Tage dem Standort zu. Dadurch erreichen Sie, dass die Vorholtage auf dem Betriebskalender farblich gesondert ausgewiesen werden.

Der Brückentag wird dann auf dem Betriebskalender hellgrün hervorgehoben, ist aber mit der Arbeitszeit belegt und wird somit korrekt für die Sollstundenberechnung miteinbezogen.

Sie können so auch mehrere Brückentage hintereinander definieren, bspw. zwischen Weihnachten und Neujahr.

Mit dieser Methode kann jederzeit auf den Tag genau die korrekte Sollarbeitszeit und der Gleitzeitsaldo ermittelt werden. Beachten Sie, wenn Sie Ihre bestehenden Betriebskalender ändern, dass nach dem Erstellen und Zuweisen der Brückentage der Betriebskalender neu berechnet werden muss.

Wichtig: Die Tagesarbeitszeit im Betriebskalender darf nicht mit einem Vorholzuschlag belegt werden!