IT-MARKT | PODIUMS-DISKUSSION MIT ROGER WALTER

„Was das Datenschutzgesetz für das Business-Software-Geschäft bedeutet“ – darum ging`s in der Podiums-Diskussion vom IT-MARKT in der Erstjahres-Ausgabe 01/2023. 4 Teilnehmer beantworten dieselben 5 Fragen; durchgeführt vom Stv. Chefredaktor IT-MARKT – Herr Coen Kaat. Die individuellen Einsichten & Antworten geben einen guten Überblick rund um das revidierte Datenschutzgesetz, welches am 01.09.2023 in Kraft tritt. Hier geben wir Einblick in das Podiums-Interview mit Roger Walter (CEO & Digitaler Macher). Viel Spass beim Podium!

Die gesamte Diskussion – zu lesen in der aktuellen Februar-Ausgabe 2023 des Fachmagazins IT-MARKT oder in dessen E-Paper-Version. Wir geben hier ein paar Einblicke und Ausschnitte.

Quellen-Angabe: Alle folgend angegebenen Interview-Ausschnitte sind zitiert aus dem IT-MARKT | 01/2023 (S. 35-37)

Wie wirkt sich die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes auf die Anbieter von Business-Software aus?
Roger Walter: Alle Anbieter werden ihre Softwareprodukte bezüglich der neuen Regulatoren prüfen müssen, da die Speicherung von und der Zugriff auf personenbezogene Daten fast unumgänglich ist. Viele Anbieter mussten sich bereits hinsichtlich der DSGVO mit der Thematik beschäftigen.
Wir begrüssen, dass die schon länger bekannten Begriffe Privacy-by-Design und Privacy-by-Default nun auch in der Schweiz als Standard verankert werden.
Anbieter, welche ihre Software als Service (SaaS) anbieten, werden noch viel stärker von der Revision betroffen sein, da hier eine regelmässige Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten anfällt.

Was ist zu unternehmen, um nach September 2023 keine bösen Überraschungen zu erleben?
Sich spätestens jetzt mit dem Thema auseinandersetzen und die geforderten Anpassungen revDSG-konform umsetzen.
Das ist leichter gesagt als getan. Es empfiehlt sich, dies im Unternehmen auch strategisch zu verankern, da ganzheitliche Prozesse angegangen werden müssen. Das revDSG schreibt vor, einen Datenschutzverantwortlichen im Unternehmen zu definieren, der beauftragt ist, für die Einhaltung der Regulatorien zu sorgen, und die erforderlichen Vorkehrungen trifft, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Wie kann der Channel hier Unterstützung bieten?
Informieren, informieren, informieren!
Das Thema revDSG ist zwar in aller Munde, aber wird dennoch sehr vorsichtig konkret von Unternehmen angegangen und umgesetzt. Verständnis und Aufklärung – nicht im Fachchinesisch – ist hier sicher ein gutes Unterstützungswerkzeug, dass der Channel bieten kann. Wir alle sitzen im selben Boot – helfen wir uns gegenseitig; das macht uns gemeinsam stärker!

An dieser Stelle danken wir Coan Kaat | IT-MARKT für die Möglichkeit der Podiums-Teilnahme und die Publikation.